Straftaten im Ausland

Sie wohnen in der Schweiz und waren Opfer einer Straftat im Ausland? War eine Angehörige oder ein Angehöriger Opfer einer Straftat im Ausland?

Titelbild - Straftaten im Ausland

Sie können Ihre Rechte nach der Rückkehr in die Schweiz leichter geltend machen, wenn Sie Dokumente zum Geschehen vorlegen können und im Staat, in dem die Straftat begangen worden ist, Strafanzeige eingereicht haben. Lassen Sie den Sachverhalt von einem Arzt oder einer Ärztin und/oder von der Polizei feststellen. Notieren Sie sich die Namen der Personen, mit denen Sie Kontakt hatten (Ärztinnen und Ärzte, Behördenmitglieder etc.), sowie die Ortsnamen genau und bewahren Sie diese Angaben sorgfältig auf.

An wen können Sie sich vor Ort wenden?

Ihre konsularische Vertretung / Botschaft kann Sie unterstützen. Schweizer Staatsangehörige und ihre Angehörigen können das ganze Jahr rund um die Uhr die Helpline des EDA (24h, 7 Tage, 365 Tage pro Jahr) kontaktieren.

Nützliche Adressen zu den Möglichkeiten der Unterstützung vor Ort finden Sie auf der Website von victim support europe

An wen können Sie sich nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz wenden?

In jedem Schweizer Kanton gibt es Beratungsstellen. Die Beratungsstellen können Sie bei den Fragen zur Opferhilfe unterstützen und beraten. Zögern Sie nicht, die Beratungsstelle zu kontaktieren, auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sich an die richtige Stelle wenden. Die Beratungsstelle wird Ihnen auf jeden Fall mitteilen, wo Sie Hilfe erhalten können.

Die Adressen der Opferberatungsstellen in der Schweiz sind hier zu finden

Welche Rechte stehen Ihnen zu?

In der Schweiz haben Sie Anspruch auf die Beratung und Hilfe einer Beratungsstelle. Die Hilfe der Beratungsstelle ist kostenlos. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen auch längerfristige Hilfe gewährt werden.

Damit Sie Anspruch auf Hilfe in der Schweiz haben, müssen Sie Ihren Wohnsitz (zum Zeitpunkt der Straftat und der Einreichung des Gesuchs) in der Schweiz haben. Wenn Sie eine Angehörige oder ein Angehöriger des Opfers sind, so muss das Opfer seinen Wohnsitz ebenfalls in der Schweiz haben.

Erkundigen Sie sich über die Möglichkeiten der Unterstützung oder Entschädigung durch den ausländischen Staat, in dem sich die Straftat ereignet hat

für die Mitgliedstaaten der EU

für die Staaten, die das Europäische Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten ratifiziert haben

Mehr Informationen

Bundesamt für Justiz: Informationsbroschüre «Opferhilfe bei Straftaten im Ausland»