Weitere Straftaten

Neben körperlicher, sexueller und häuslicher Gewalt gibt es weitere Straftaten, bei denen Sie Unterstützung durch die Opferhilfe erhalten können.

Titelbild - Weitere Straftaten

Wenn Sie oder Angehörige oder Ihnen nahestehende Personen Opfer folgender Straftaten geworden sind, können Sie sich an die Opferhilfe wenden:

  • Drohung
  • Erpressung
  • Entführung und Geiselnahme
  • Stalking / Cyber-Stalking: Sie werden von jemandem belästigt und terrorisiert, zum Beispiel in sozialen Medien oder mit ständigen Telefonanrufen oder mit Drohungen gegen Sie und Ihre Familie oder durch wiederholtes Verfolgen und Auflauern am Wohn- oder Arbeitsort.
  • Menschenhandel / Zwangsprostitution: Sie sind unter falschen Versprechen (z.B. auf Heirat oder eine Arbeitsstelle) in die Schweiz gekommen und werden nun wirtschaftlich oder sexuell ausgebeutet. Sie werden zum Beispiel mit Gewalt und Drohung zur Sexarbeit gezwungen oder als Haushaltshilfe oder in der Landwirtschaft ausgebeutet.
  • Verbreiten menschlicher Krankheiten: Sie oder eine Ihnen nahestehende Person wurden von jemandem aus gemeiner Gesinnung mit einer Krankheit angesteckt.

Hier finden Sie alle Beratungsstellen der Opferhilfe

Wenn Ihre Situation hier nicht steht oder Sie nicht sicher sind, ob Sie bei der Opferhilfe richtig sind: Dann melden Sie sich trotzdem. Die Opferhilfe informiert Sie in jedem Fall, wer ihnen weiterhelfen kann.

Mehr zur Beratung durch die Opferhilfe

Links

Eidgenössiches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann: Informationsblatt Stalking

Schweizerische Kriminalprävention > Stalking

Schweizerische Kriminalprävention > Menschenhandel