Beratung
In der ganzen Schweiz gibt es Beratungsstellen der Opferhilfe. Diese informieren Sie über Ihre Rechte, unterstützen Sie bei der Verarbeitung des Geschehenen und vermitteln Ihnen weitere Hilfe.
Die Beratung der Opferhilfe ist kostenlos. Sie ist vertraulich und auf Wunsch auch anonym möglich: Niemand erfährt etwas von Ihrer Geschichte, wenn Sie das nicht wollen. Auch nicht die Polizei.
Alle Mitarbeitenden der Opferhilfe sind Fachpersonen. Wenn es nötig ist, arbeiten sie mit Dolmetschern und Dolmetscherinnen zusammen - auch in Gebärdensprache. Die Beratung der Opferhilfe geht auf Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen ein.
Für wen ist die Opferberatung da?
Die Beratung der Opferhilfe ist für alle Menschen da, die in der Schweiz durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell beeinträchtig worden sind. Es spielt keine Rolle, welches Geschlecht oder Alter Sie haben und was Ihre sexuelle Orientierung oder ihre Religion ist. Die Unterstützung ist unabhängig davon, aus welchem Land sie kommen oder ob Sie sich längerfristig in der Schweiz aufhalten. Ebenso ist es keine Voraussetzung, dass Sie eine Strafanzeige eingereicht haben.
Auch die Angehörigen des Opfers und ihm nahestehende Personen oder von Gewalt mitbetroffene Kinder können sich an die Opferberatung wenden. Die Beratungsstellen beraten und informieren zudem auch weitere interessierte Personen und Fachleute.
Sind Sie nicht sicher, ob Sie bei der Opferhilfe richtig sind? Melden Sie sich trotzdem. Die Opferhilfe informiert Sie in jedem Fall, wer Ihnen weiterhelfen kann.
Was beinhaltet eine Beratung bei der Opferhilfe?
Nehmen Sie Kontakt auf mit einer Beratungsstelle, per Telefon oder per E-Mail. Wenn Sie möchten, können Sie einen Termin abmachen und für ein Gespräch auf der Beratungsstelle vorbeikommen. Die Mitarbeitenden der Opferhilfe
- hören Ihnen zu und helfen Ihnen, das Geschehene zu verarbeiten.
- helfen Ihnen dabei, zu entscheiden, wie es weitergeht und Lösungen zu finden.
- informieren Sie über Ihre Rechte und erklären Ihnen z.B. wie Sie gerichtlich vorgehen können.
- beraten Sie, zum Beispiel im Umgang mit Versicherungen.
- leisten in dringenden Fällen finanzielle Soforthilfe und unterstützen Sie bei Gesuchen um Entschädigung und Genugtuung.
- vermitteln Ihnen weitere Hilfe: zum Beispiel eine Anwältin oder einen Anwalt, oder psychologische oder medizinische Hilfe.
- können Ihnen helfen, einen geschützten Ort zu finden.