Rechte

Opfer haben besondere Rechte in einem Strafverfahren. Die Opferhilfe informiert und unterstützt Sie, damit Sie ihre Rechte wahrnehmen können.

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Haben Sie eine Frage zu Ihren Rechten als Opfer im Strafverfahren? Benötigen Sie Informationen wie ein Strafverfahren abläuft? Oder brauchen Sie Unterstützung in einem Strafverfahren? Dann melden Sie sich bei einer Beratungsstelle der Opferhilfe.

Hier finden Sie alle Beratungsstellen der Opferhilfe

Welche Rechte haben Opfer in Strafverfahren?

Wenn ein Strafverfahren eröffnet wird, haben Sie als Opfer besondere Rechte. Sie haben zum Beispiel das Recht

  • auf Information über die Flucht oder Entlassung der beschuldigten Person.
  • über das Urteil informiert zu werden.
  • eine Vertrauensperson zur Befragung mitzunehmen.
  • eine direkte Begegnung mit der beschuldigten Person zu vermeiden.

 Opfer von Sexualstraftaten und minderjährige Opfer haben zudem noch weitergehende Rechte, z. B.

  • das Recht die Aussage zu verweigern, wenn ihnen Fragen zu intim sind oder
  • das Recht die Befragung durch eine Person des eigenen Geschlechts zu verlangen.

In der Beratung durch die Opferhilfe erhalten Sie ausführliche Informationen über Ihre Rechte als Opfer im Strafverfahren. Die Opferhilfe unterstützt Sie dabei, dass Sie ihre Rechte wahrnehmen können. Die Opferhilfe berät Sie auch bei der Frage, ob Sie eine Strafanzeige einreichen wollen. Sie alleine entscheiden jedoch, ob Sie eine Anzeige erstatten.